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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Deutsches Marktforschungsinstitut

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Vertragsverhältnisse zwischen dem Deutschen Marktforschungsinstitut (nachfolgend „Institut“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Unternehmen“ oder „Lizenznehmer“).

(2) Das Deutsche Marktforschungsinstitut ist ein privatwirtschaftlicher Geschäftsbereich / eine Marke der Deutschen Wirtschaftsgruppe (DWG).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Institut stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

  • 2 Stellung, Rechtsnatur und Abgrenzung des Instituts

(1) Das Institut ist ein privatwirtschaftlich organisiertes, unabhängiges Forschungs- und Analyseinstitut.

(2) Das Institut ist:

  • keine Kammer,
  • kein Verband,
  • keine Behörde,
  • keine Zertifizierungsstelle,
  • keine Prüfstelle.

(3) Es besteht kein staatlicher, hoheitlicher oder berufsrechtlicher Auftrag.
Aus der Bezeichnung oder Tätigkeit des Instituts können keine amtlichen oder behördlichen Zuständigkeiten abgeleitet werden.

  • 3 Leistungsgegenstand

(1) Das Institut erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Durchführung branchenbezogener Markt-, Struktur- und Kontextanalysen
  • Erhebung und Auswertung öffentlich zugänglicher Unternehmensinformationen
  • Verarbeitung freiwilliger Selbstauskünfte von Unternehmen
  • Erstellung von Studien, Einordnungen und aggregierten Ergebnisdarstellungen
  • Bereitstellung studienbezogener Einordnungen
  • Lizenzierung der optionalen Nutzung studienbezogener Darstellungszeichen zu Kommunikationszwecken

(2) Ein Anspruch auf Teilnahme an Studien, auf bestimmte Ergebnisse oder auf eine bestimmte Einordnung besteht nicht.

  • 4 Teilnahme an Studien und Verifizierung

(1) Die Teilnahme an Studien sowie die Verifizierung von Unternehmensangaben erfolgen freiwillig.

(2) Die Studienteilnahme und Verifizierung sind grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Eine Teilnahme, Nichtteilnahme oder Nichtverifizierung hat keinen Einfluss auf andere Leistungen, Einordnungen oder zukünftige Studien.

(4) Unternehmen sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ihrer freiwillig übermittelten Angaben selbst verantwortlich.

  • 5 Studienbezogene Einordnung und Darstellung

(1) Studienbezogene Einordnungen und Darstellungen erfolgen ausschließlich im Kontext der jeweiligen Studie.

(2) Sie stellen insbesondere keine:

  • Bewertung,
  • Auszeichnung,
  • Zertifizierung,
  • Prüfung,
  • Empfehlung oder
  • Qualitätsaussage

dar.

(3) Es werden keine Rankings, keine vergleichenden Bewertungen und keine Leistungsversprechen erstellt.

  • 6 Lizenzierung der studienbezogenen Darstellung

(1) Unternehmen können auf ausdrücklichen Wunsch ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an einem studienbezogenen Darstellungszeichen erwerben.

(2) Die Lizenz:

  • ist nicht exklusiv,
  • nicht übertragbar,
  • nicht unterlizenzierbar,
  • zeitlich befristet.

(3) Kostenpflichtig ist ausschließlich die Nutzung des Darstellungszeichens zu Kommunikationszwecken, nicht die Studie, Einordnung oder Verifizierung.

(4) Die Nutzung ist freiwillig. Eine Nichtnutzung hat keine Nachteile.

  • 7 Pflichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Darstellungszeichen ausschließlich sachlich und studienbezogen zu verwenden.

(2) Unzulässig ist insbesondere:

  • Darstellung als Zertifizierung, Prüfsiegel oder behördliche Anerkennung
  • Verwendung irreführender Begriffe wie „zertifiziert“, „geprüft“, „staatlich anerkannt“
  • Nutzung nach Ablauf der Lizenzdauer
  • jede irreführende, überhöhte oder täuschende Darstellung

(3) Bei Verstößen ist das Institut berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.

  • 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Lizenz.

(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • 9 Laufzeit und Beendigung

(1) Lizenzverträge werden für eine feste Laufzeit abgeschlossen.

(2) Die Lizenz endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  • 10 Haftung

(1) Das Institut haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Institut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  • 11 Einordnung der Studienergebnisse

(1) Studien und Einordnungen stellen keine Beratung, keine Empfehlung und keine Entscheidungsgrundlage dar.

(2) Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Eignung der Ergebnisse übernommen.

  • 12 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Instituts.

  • 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Instituts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.